Altöl und Treibstoff
Altöl und Treibstoffe sind für Maschinen und Motoren notwendig– ohne sie läuft gar nichts. Gleichzeitig sind sie eine große Gefahr für die Umwelt. Bereits ein Liter Altöl kann eine Million Liter Trinkwasser verschmutzen! Deshalb ist es so wichtig, dass bei der Entsorgung keine Probleme entstehen.
Händler*innen und Werkstätten, die Öl verkaufen, sind verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge anzunehmen. Wer also neues Öl kauft, der kann das alte Öl direkt abgeben. Das gilt aber nur, wenn die Autobesitzer den Kassenzettel vom Kauf vorzeigen können. Ist das nicht der Fall, nehmen Händler das Altöl nur aus Kulanz an. Sie sind nicht dazu verpflichtet und dürfen eine Gebühr verlangen. Je nach Art des Öls sind das zwischen 5 und 15 Euro pro Liter. Auch wer nicht direkt neues Öl kauft, muss mit diesen Kosten rechnen. Kann oder will ein Händler kein Altöl annehmen, ist er gesetzlich verpflichtet, eine Annahmestelle in der Nähe zu nennen.
Die gleiche Regelung gilt auch für Händler im Internet. Wer sein Motoröl online erworben und per Post erhalten hat, kann das alte auf dem gleichen Weg zurückgeben. Der Versand ist allerdings teuer und umständlich, da Altöl als Gefahrgut gilt.
Eine kostenlose Alternative ist der städtische Wertstoffhof Mitte an der Herforder Straße. Gleiches gilt natürlich auch für Treibstoffe. Auch das zählt als problematischer Abfall und gehört auf dem Wertstoffhof Mitte entsorgt. Ebenso wie Altöl ist die Abgabe von altem Treibstoff kostenfrei. Allerdings können hier aber nur Gebindegrößen von maximal 5 Litern angenommen werden.
Autobesitzer*innen, die ihre alten Öle und Treibstoffe nicht vorschriftsgemäß entsorgen, machen sich strafbar. Dann drohen u.a. folgende Geldstrafen:
- Wer Altöl lagert, ablagert oder behandelt, zahlt zwischen 25 und 25.000 Euro Strafe.
- Das Einleiten von Mineralöl in oberirdische Gewässer kann bis zu 50.000 Euro kosten.
- Wer die Substanz ins Grundwasser einleitet, wird mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft.