Betreutes Wohnen
für Jugendliche und junge Erwachsene in Bielefeld
Das Betreute Wohnen ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Jugendhilfeangebotes der Stadt Bielefeld, eingegliedert im Amt für Jugend und Familie –Jugendamt–, Geschäftsbereich Städtische Erziehungshilfen.
Das Betreute Wohnen sichert den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung eines bestimmten Personenkreises.
Lage und Ausstattung
Die Räumlichkeiten des Betreuten Wohnens befinden sich im Rathaus der Stadt Bielefeld. Für Umzüge, Einkäufe, Fahrten etc. mit Jugendlichen/ Erwachsenen steht dem Betreuten Wohnen ein geräumiger Bulli zur Verfügung, sowie die PKW der Mitarbeiter*innen.
Die jungen Menschen werden in einzeln angemieteten Wohnungen betreut.
Nach Beendigung der Maßnahme verbleibt der junge Mensch in seiner Wohnung.
Gesamtzahl: 24 Wohnungen
Personelle Ausstattung
Team Betreutes Wohnen
Anzahl der Plätze: 24
Personalschlüssel: 3 Sozialarbeiter/Pädagogen, I.d.R. BW 1:8
1 Sozialarbeiter/Verwaltungskraft
Zielgruppe
Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an Mädchen und Jungen/junge Erwachsene im Alter ab 16 Jahren, die ihre Selbständigkeit in möglichst lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen und dafür noch sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen.
Der Hilfebedarf wird durch das Jugendamt auf Antrag nach den Maßgaben des Kinder- und Jugendhilfe Gesetztes festgestellt und im Hilfeplanverfahren laufend überprüft. Kostenträger ist das Jugendamt unter Berücksichtigung der Einkommen der Erziehungsberechtigten und der zur Betreuenden.
Betreut werden Mädchen und Jungen/junge Erwachsene
- aus Heimunterbringung, bei denen die Entwicklungsprozesse in der Gruppe abgeschlossen bzw. nicht mehr förderlich sind
- aus konfliktbeladenen Familien oder anderen Lebenszusammenhängen, die aufgrund ihrer Entwicklung und ihres Alters keiner Heimunterbringung mehr bedürfen
- die soziale Defizite aufweisen und für die das Betreute Wohnen, keine Überforderung, sondern eine positive Betreuungssituation darstellt.
Es besteht eine Mitwirkungspflicht für die jungen Menschen bei Inanspruchnahme der Hilfe. Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Erfolg der Maßnahme aktiv mitarbeiten.
Die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen entscheiden sich freiwillig zur Betreuung, bringen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit und Alltagstechniken mit und zeigen sich kooperationsbereit.
Folgende Adressaten können von uns nicht betreut werden:
- Pflegebedürftige
- § 35a SGB Vlll
- Akut Suizidgefährdete
- Suchtkranke
Pädagogische Zielsetzung
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, jungen Menschen Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung, zu eigenverantwortlicher Lebensführung und beim Übergang in die Selbständigkeit zu geben. Folgende Schwerpunkte sind Grundlage der Arbeit:
- Versorgung mit geeignetem Wohnraum
- Individuelle Abstimmung und Problembewältigung im Rahmen von Arbeit/Schule und Berufsausbildung
- Unterstützung in der Organisation des Alltags
- Mitwirkung bei Konfliktbewältigung im sozialen Umfeld und in persönlichen Krisensituationen
- Stützende Netzwerke aufbauen und soziale Interaktion fördern
- Unterstützung in der wirtschaftlichen Einteilung der Finanzen
- Finanzielle und materielle Absicherung
- Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger/in
- Unterstützung beim Erlernen von sinnvoller Freizeitgestaltung
- Einzelaktivitäten mit den Sozialarbeitern, Gruppenangebote und Kurzfreizeiten
Rechtgrundlagen
Das Betreute Wohnen leistet Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des
- § 27 SGB VIII (KJHG) Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe i.V. mit
- § 34 SGB VIII (KJHG) Betreute Wohnformen
- § 36 SGB VIII (KJHG) Hilfeplanung
- § 41 SGB VIII (KJHG) Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung