Bebauungsplan

Sofern es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt erforderlich ist, leitet die Stadt für einen räumlich begrenzten Bereich (Geltungsbereich) ein Bebauungsplanverfahren ein.

Ein Bebauungsplan kann rechtsverbindliche Festsetzungen unter anderem zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, sowie zu den überbaubaren und nicht-überbaubaren Grundstücksflächen treffen. Ergänzende allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Planungsinstrument Bebauungsplan finden Sie in unserem Planlexikon (s. unten).

Die weiteren Links führen Sie zu den rechtverbindlichen Bebauungsplänen, aktuellen Aufstellungsverfahren sowie zu laufenden Beteiligungsverfahren. Über den digitalen Stadtplan können die rechtsverbindlichen Bebauungspläne grundstückbezogen abgerufen werden.