Habitatbäume

Schutz von Lebenräumen in Bäumen

Neben den vielfältigen Funktionen, die Bäume für uns Menschen haben, sind Sie gleichzeitig wertvoller Lebensraum von vielen Tieren und Pflanzen. Einige von ihnen benötigen besondere Strukturen, wie z.B. Baumhöhlen, Faulstellen, abgestorbenes oder teilweise zersetztes Holz um zu überleben oder sich fortzupflanzen. Die meisten dieser Strukturen entwickeln sich erst in älteren Bäumen und brauchen einige Jahre, um geeignete Bedingungen zu bieten. Oft stellen Faulstellen, Höhlungen oder abgestorbene Äste aber gleichzeitig eine Schwachstelle am Baum dar. Dadurch können solche Bäume zu einer Gefahr werden. Aufgrund der hohen Ansprüche an die Verkehrssicherheit im besiedelten Bereich sind für Tiere bewohnbare Strukturen deshalb sehr selten geworden.

Zum Schutz der Tiere und zur Erhaltung der lokalen Artenvielfalt ist es wichtig, die noch vorhanden Habitat-Strukturen zu erhalten und neue zu schaffen. Deswegen versucht die Stadt Bielefeld, Bäume mit Habitaten - wo immer es geht - zu erhalten. Oft ist es jedoch nicht möglich einen bewohnten Baum stehen zu lassen, weil er beispielsweise eine zu große Gefahr darstellen würde. Wenn ein solcher Baum gefällt wird,  werden die dort vorhandenen Quartiere durch Nistkästen ersetzt, die an benachbarten Bäumen angebracht werden.

Manchmal muss ein Baum zur Beseitigung der Gefahr aber nicht komplett gefällt werden. Eine Höhlung im Stamm kann z.B. erhalten werden, wenn nur die Krone des Baumes entfernt wird. Der Reststamm, oder auch Torso genannt, dient dann einige Jahre weiter als Lebensraum und bietet als stehendes Totholz eine weitere, seltene Struktur mit vielen verschiedenen Lebensräumen.

Hier können Sie einige Quartiere entdecken:

Skizze Baum
  • Viele Vogelarten, wie Meisen, Rotkelchen, Stare, Kleiber, Eulenarten und weitere brüten in Baumhöhlen. Die meisten Höhlen werden von Spechten gezimmert, welche aber nur einen Teil davon nutzen. Danach werden sie von anderen Arten gerne übernommen. Auch Astausbrüche, eingefaulte Schnittstellen und ähnliches können sich zu geeigneten Hohlräumen entwickeln. Andere Vogelarten bauen ihre Nester oder Horste offen auf den Ästen der Bäume und nutzen diese auch mehrere Jahre in Folge.
  • Fledermäuse nutzen Baumhöhlen oder Spalten im Holz oder der Rinde als Tagesquartier, Wochenstube oder sogar zum Überwintern.
  • Weitere häufig in Baumhöhlen vorkommende Säugetiere sind Eichhörnchen, Marder und Bilche.
  • Viele Insekten, z.B. Ameisen, Hornissen, Rosenkäfer und Fliegenarten leben zum Teil in Höhlen, bzw. deren Larven im Mulm (Überreste von sich zersetzendem Holz), welcher sich in älteren Höhlen ansammelt.
  • Die größte Zahl an Insekten besiedeln direkt das Holz von toten oder absterbenden Ästen oder Stämmen, z.B. Wildbienen, Schröter-, Rosen-, Pracht- und Bockkäferarten, sowie Wanzen-, Schwebfliegen- und Schmetterlingsarten. Auch zur Nahrungssuche spielt das Totholz eine sehr wichtige Rolle für die meisten baumbewohnenden Arten.
  • Pilze machen die Besiedelung des Holzes oft überhaupt erst möglich, da sie das Holz zersetzen und so für andere Arten zugänglich machen.
  • Flechten und Moose kommen ebenfalls auf Bäumen vor. Da sie sehr langsam wachsen, gibt es auf älteren Bäumen deutlich mehr als auf Jungbäumen.

Die meisten der in Bäumen lebenden Arten sind gesetzlich geschützt, manche sogar vom Aussterben bedroht. Der Schutz der Tiere, aber genauso der Schutz ihrer Lebensräume haben oberste Priorität. Denn nur, wenn ausreichend geeignete Lebensräume in geringer Entfernung voneinander zur Verfügung stehen, können die Tiere diese besiedeln und ihr Überleben sichern.

Deswegen dürfen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten grundsätzlich nicht entfernt oder zerstört werden. Befindet sich ein bewohntes Quartier in einem Baum, muss man versuchen, dieses zu erhalten (z.B. durch Erhaltung eines Reststammes/Torsos). Nur wenn der Baum eine Gefahr darstellt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Quartiers von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.

Wenn Sie einen Baum fällen wollen, sollten Sie diesen frühzeitig auf möglicherweise vorhandene Quartiere prüfen. Ist ein besetztes Quartier vorhanden, muss vom Umweltamt geprüft werden, ob ein Erhalt des Quartiers oder eine Entnahme zu bestimmten Zeiträumen möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung Bäume ab einem gewissen Stammumfang geschützt sind. Geschützte Bäume dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung gefällt werden.

Wird ein Quartier erst bei der Fällung eines Baumes entdeckt, müssen die Arbeiten zum Schutz der Tiere unterbrochen werden. Der Schutz, bzw. manchmal auch die Rettung der Tiere oder eines Quartiers sind dann aufwändiger, als bei einer vorrausschauenden Planung.