E-Scooter im Stadtgebiet

Neben dem Fahrrad (z. B. Verleihsystem "MeinSiggi") können auch E-Scooter per Leihsystem für kurze Strecken im Stadtgebiet genutzt werden. Besonders für die sogenannte „letzte Meile“ sind die wendigen Fahrzeuge als Alternative zu anderen Verkehrsmitteln gut geeignet.

Über die diensteigenen Apps der Anbieter lassen sich die E-Scooter, nach vorheriger Registrierung, schnell und einfach buchen. Sollten Probleme bei der Nutzung der E-Scooter auftreten, kann der Support ebenfalls über die App kontaktiert werden. Welche Regeln auf den elektrischen Tretrollern zu beachten sind wird auf den Plattformen der Anbieter beschrieben.

Die wichtigsten Regel für die Nutzung:

  • Die E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden.
  • Bei vorhandenem Radweg ist dieser auch zu benutzen. Ansonsten muss auf der Straße gefahren werden.
  • Platzsparend am Gehwegrand oder an Stationen auf der markierten Fläche abstellen.
  • Nur volljährige Personen dürfen die E-Scooter ausleihen. Ein Führerschein ist nicht notwendig.
  • Ein Promillewert von max. 0,5 Promille darf nicht überschritten werden, um die E-Scooter noch nutzen zu dürfen.
  •  Eine Helmplicht gilt nicht auf den E-Scootern, aber zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helms empfohlen.

Die Anbieter im Stadtgebiet:

  • Bolt
  • Dott

(Die Buchung erfolgt per jeweiliger App)

Weitere Nutzungsregeln sind hier zu finden: