Abfallfraktionen
In Ihrem Gewerbe fallen Abfälle an? Wir kümmern uns für die fachgerechte Entsorgung! Je nach Material, Zusammensetzung und Umfang stellen wir Ihnen entsprechende Behälter und Sammelsysteme zur Verfügung. Gerne stehen wir unseren Kund*innen beratend zur Seite und unterstützen sie in allen Entsorgungsfragen.
Alle Abfallfraktionen in der Übersicht
Gemischte Abfälle zur Verwertung umfassen alle verwertbaren Materialien wie z.B. Textilien und Teppichbodenreste, Verpackungsmaterialien wie Umreifungsbänder, Papier oder Blechgebinde.
Speisereste, Sonderabfälle wie beispielsweise Farben, Lacke oder Lösungsmittel, entzündliche Abfälle, Asbest, Bauschutt oder Mineralfaserabfälle
Diese Fraktion umfasst Materialien wie beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Verpackungen aus Papier oder Kataloge.
In die Verpackungstonne gehören Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium, beispielsweise Folien, Konservendosen, Plastikflaschen, Folientüten, Verpackungsstyropor, Aluschalen usw.
Baustyropor, Glühbirnen, Kunststoffrohre, Kleiderbügel, Elektrogeräte, Kunststoffbänder, Plastikschüsseln usw.
Bioabfälle umfassen alle biologisch abbaubare Abfälle wie beispielsweise Essensreste, Gartenabfälle, Eierschalen, Kaffeefilter, Topfpflanzen, Teebeutel usw.
Katzenstreu, Asche, Plastiktüten (auch keine biologisch abbaubaren), Glas, Verpackungen usw.
Grün- und Parkabfälle umfassen alle kompostierbaren Abfälle aus der Landschafts- oder Grünflächenpflege, wie beispielsweise Laub, Rasenschnitt, Blumen, Äste, Baumschnitt usw.
Erdaushub, Boden, Speiseabfälle, Holzabfälle, Abfälle aus der Tierhaltung
Nicht alle Papiere dürfen in die Papiertonne gegeben werden. Für vertrauliche Daten, z.B. aus Rechtsanwaltskanzleien oder Arztpraxen, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz nicht nur Aufbewahrungsfristen, sondern auch besondere Schutzmaßnahmen bei der Entsorgung fest. Die Akten werden in einer zertifizierten Anlage zur Datenvernichtung streng nach den Richtlinien des Datenschutzgesetzes (DIN 66399) vernichtet.
Dazu gehören Sekt-, Spirituosen- und Essig-/Ölflaschen oder auch Konserven in Gläsern.
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die wegen ihrer Abmessungen und ihres Gewichts nicht in Abfallbehälter passen. Im Allgemeinen sind das Möbel, Elektrogeräte und andere Gegenstände, die auch in Privathaushalten anfallen. Im Rahmen eines gewerblichen Sperrguttermins werden bis zu 16 m³ Sperrgut mitgenommen. Elektrogeräte sind gesondert bereitzustellen. Bei größeren Mengen ist möglicherweise der Einsatz eines 33 m³-Containers sinnvoll.
Zum Sperrmüll gehören nicht: Autoteile, Bauabfälle, Schadstoffe (z.B. Farben/Lacke) und Abfälle/Wertstoffe, die über die Restmüll-, Bio-, Papier- bzw. Wertstofftonnen entsorgt werden. Diese Gegenstände werden nicht mitgenommen und müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Herkünfte von Althölzern kann Altholz in unterschiedlichem Maß mit Fremdstoffen belastet sein. Aus dem Grund wird das Holz über die Altholzverordnung in vier Altholzkategorien aufgeteilt:
- A1 – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde
- A2 – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
- A3 – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
- A4 – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz
Gerne sind wir Ihnen bei der richtigen Eingruppierung Ihrer Holzabfälle behilflich.
Was darf in die Mulde für Schrott? In den Schrott-Container können alle Abfälle aus Eisen und Metallen, zum Beispiel Fahrräder oder Metallrahmen.
Elektronikschrott, Sandwichplatten (Außen- und Innenschalen aus Stahlblech, Innenschicht aus Dämmmaterial), verunreinigte Metalle