Sportentwicklungsplanung
Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung befasst sich die Stadt Bielefeld mit Sportangeboten und Sportaktivitäten der Bürger*innen, den Organisationsformen des Sports sowie die bereitzustellende Infrastruktur inklusive der Sporträume, in denen sich Bielefelder*innen sportlich betätigen können. Auch die kommunale Finanzierung und Förderungen stehen im Fokus.
Neuausrichtung der Sportentwicklungsplanung
Welche Rolle spielen Sport und Bewegung für die Menschen in Bielefeld? Werden bestimmte Sportarten und Sportstätten bevorzugt und wo gibt es Verbesserungsmöglichkeiten? Um gemeinsam die Weichen für eine sportliche Zukunft zu stellen, wird die Sportentwicklungsplanung für die Stadt Bielefeld nach nunmehr 14 Jahren fortgeschrieben, an aktuelle Begebenheiten angepasst und neu ausgerichtet. Dafür ist ein Zeitraum von etwa zwei Jahren beginnend ab Sommer 2024 vorgesehen.
Begleitet wird das Projekt von dem Unternehmen „BeratungsPUNKTsport“. Mit verschiedenen Umfragen und Workshops werden Themen identifiziert und Bürger*innen an dem Prozess beteiligt. Abschließend sollen konkrete Maßnahmen und Empfehlungen entwickelt werden.
Bestands- und Bedarfsanalyse
- Das Unternehmen „BeratungsPUNKTsport“ führt eine Bestands- und Bedarfsanalyse als Basis für die zukünftige Sportentwicklung durch. Dafür werden zum Beispiel sportbezogene Dokumente gesichtet und die Mitgliederentwicklung in Bielefelder Sportvereinen wird in den Blick genommen. Es werden außerdem Interviews mit Vertreter*innen von Politik, Stadtsportbund, und dem Kinder- und Jugendrat der Stadt geführt.
Verschiedene Umfragen
- 30.000 zufällig ausgewählte und in Bielefeld wohnhafte Personen wurden im Herbst 2024 per Post angeschrieben, mit der Bitte, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Sie können darin äußern, was sie sich für ihre Sportstadt Bielefeld wünschen.
- Ab Ende Januar 2025 können dann auch alle anderen Interessierten im Rahmen einer offenen Umfrage teilnehmen und ihre Anmerkungen und Wünsche äußern.
- Anschließend wird es eine Befragung der Bielefelder Sportvereine geben.
Workshops
- Anhand der aus den Befragungen gewonnen Daten wird es themenspezifische Workshops geben, bei denen sich die Bürger*innen beteiligen können.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurden im Auftrag der Stadt Bielefeld zwei Sportentwicklungsplan-Gutachten von den Sportwissenschaftlichen Instituten der Universität Bielefeld (Prof. Dietrich Kurz & Prof. Eckart Balz) und der Universität Wuppertal (Prof. Hübner) erstellt. Hierauf aufbauend entwickelte die Arbeitsgruppe Sportentwicklungsplanung der Stadt Bielefeld im Jahr 2016 die „Leitlinien der kommunalen Sportentwicklungsplanung in Bielefeld“, um den dynamischen Strukturprozessen des Sportverhaltens Rechnung zu tragen. Seitdem dienen diese Leitlinien als Grundlage für sportpolitische Entscheidungen und Planungsprozesse der Stadt Bielefeld.
Sport und Bewegung bilden durch ihre zahlreichen gesellschaftlichen Funktionen einen integralen Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Kommunen müssen sich stetig mit wandelnden und dynamischen Strukturprozessen hinsichtlich des Sport- und Bewegungsverhaltens der Bevölkerung, den logistisch-räumlichen Voraussetzungen zum Sporttreiben und den Bedürfnissen des organisierten und nichtorganisierten Sports sowie des Schulsports in Bezug auf die Sport- und Bewegungsräumen auseinandersetzen.
Unter Sportentwicklungsplanung wird ein zielgerichtetes methodisches Vorgehen verstanden, um die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in der Bevölkerung zu gewährleisten und zu optimieren.
Zu dem methodischen Vorgehen gehören empirische Bestandsaufnahmen und Bedarfsermittlungen, die Festlegung von Zielen und Maßnahmen, die Abstimmung mit Interessengruppen sowie die Analyse relevanter Einflussfaktoren wie z.B. Altersstrukturen, gesellschaftliche Veränderungen oder spezifische Sporttraditionen.
Der Begriff „Sportraum“ schließt sowohl Sportstätten (speziell für den Sport geschaffene regelkonforme und i.d.R. normierte Anlagen, die häufig nur dem organisierten Sport zur Verfügung stehen), als auch Sportgelegenheiten mit ein. Bei Letzteren handelt es sich um Anlagen, die für den selbstorganisierten Sport im öffentlichen Raum genutzt werden können. Diese sind entweder nicht primär für den Sport vorgesehen, können allerdings hierfür in Anspruch genommen werden (z.B. Grünanlagen, Waldwege und Plätze) oder es handelt sich dabei um frei zugängliche Sportanlagen (z.B. Bolzplätze, Calisthenics-Anlagen, Skate-Parks, Boulebahnen oder Trimm-Dich-Pfade).