Erhaltungssatzung

Im Stadtgebiet von Bielefeld wurden für besonders gut erhaltene historische Ortsteilzentren und einzelne Siedlungen Erhaltungssatzungen - zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt - durch den Rat beschlossen. Diese Gebiete sind durch eine Vielzahl von Gebäuden gekennzeichnet, die allein oder zusammen mit anderen Häusern das Ortsbild prägen oder von besonderer städtebaulicher, stadt- oder baugeschichtlicher Bedeutung sind. Der Abbruch und die Errichtung sowie die Nutzungsänderung und insbesondere alle Änderungen der äußeren Gestaltung von Gebäuden bedürfen auch dann einer Genehmigung, wenn sie nach „normalem" Baurecht genehmigungsfrei wären, beispielsweise ein neuer Fassadenanstrich oder die Neueindeckung des Daches als auch die Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen. Beim Neubau von Gebäuden wird die Gestaltung im Hinblick auf die Umgebung besonders intensiv geprüft.

Für einzelne Gebiete wurde die Erhaltungssatzung durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, welche konkrete baugestalterische Anforderungen für das äußere Erscheinungsbild der Gebäude mit seinen Fassaden und Dächern, Trauf- und Firsthöhen sowie der Dachform mit seinen Materialien und Farben enthält. Ebenfalls werden in Gestaltungssatzungen auch Anforderungen für Vorgartenflächen oder auch rückwärtige Grundstücksflächen (zum Beispiel Blockinnenhöfe) sowie für die Zulassung von Solar oder Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung und Werbeanlagen formuliert. Diese Anforderungen werden von einem zukunftsweisenden Leitbild für das jeweilige Gebiet abgeleitet. 

Ist für das Bauvorhaben ein Bauantrag nach Landesbauordnung erforderlich, wird die Zulässigkeit nach einer Erhaltungssatzung in diesem Genehmigungsverfahren geprüft. Für die Vorhaben, die nach Landesbauordnung genehmigungsfrei sind, ist ein eigenständiger formloser Antrag auf Genehmigung nach den Anforderungen der betreffenden Erhaltungssatzung beim Bauamt der Stadt Bielefeld mit aussagekräftigen Unterlagen und einer Maßnahmenbeschreibung einzureichen.

Das Bauamt empfiehlt schon im Vorfeld der Planungsüberlegungen zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme, um einen gestalterisch hochwertigen und genehmigungsfähigen Entwurf abzustimmen.

Die Satzungen sind gerade in Überarbeitung. Sie können bei Nachfragen die Bauberatung oder das Team Denkmalschutz und Stadtbildpflege kontaktieren.

Folgende Erhaltungs- und Gestaltsatzungen gelten im Stadtgebiet von Bielefeld: