Regelungen für nicht abgeholten Abfall aufgrund des Warnstreiks

| Bielefeld (bi)

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) kann die aufgrund des Warnstreiks ausgefallenen Müll-Touren nicht nachfahren. Dafür hat der UWB besondere Regelungen getroffen, um die Folgen etwas einzudämmen.

Regelung für nicht geleerte Tonnen

Bürgerinnen und Bürger, deren Restmülltonne nicht geleert wurde, haben die Möglichkeit, nach Vorlage des Personalausweises ihren Restmüll an einem der drei Wertstoffhöfe des Umweltbetriebs bis spätestens Samstag, 22. Februar, abzugeben. Die erlaubte Menge, die dort abgegeben werden darf, bemisst sich anhand der Behältergröße der Restmülltonne. Wenn Abfälle aus der Nachbarschaft mit angeliefert werden, werden vor Ort Namen und Anschriften dokumentiert. Mehrmengen werden kostenpflichtig abgerechnet.

Alternativ stellt der Umweltbetrieb den Privathaushalten gegen Vorlage des Personalausweises im UWB-Kundencenter (Eckendorfer Straße 57, Haus A, Öffnungszeiten montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 17.30 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr) Abfallsäcke zur Verfügung. Diese Säcke dürfen einmalig zum nächsten regulären Leerungstermin neben der Restmülltonne ablegt werden. Die Berechtigung zur einmaligen Herausgabe wird vom Kundenservice geprüft und dokumentiert. 

Baum- und Grünschnitt können die betroffenen Haushalte nach Vorlage des Personalausweises kostenfrei an den drei Wertstoffhöfen bis spätestens Samstag, 22. Februar abgeben. Die erlaubte Menge, die abgegeben werden darf, bemisst sich anhand der Behältergröße der Biotonne.

Inhalte der Wertstofftonne können Betroffene in haushaltsüblichen Mengen an den drei Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Die Vorlage des Personalausweises ist nicht erforderlich, da Wertstoffe generell kostenlos angeliefert werden können.

Alternativ stellt der Umweltbetrieb den Privathaushalten gegen Vorlage des Personalausweises auch für die Wertstofftonne im UWB-Kundencenter Abfallsäcke zur Verfügung, die ebenfalls einmalig zum nächsten regulären Leerungstermin neben der Wertstofftonne abgelegt werden können. Auch hierbei prüft der Kundenservice die Berechtigung zur einmaligen Herausgabe. 

Bürgerinnen und Bürger, deren Altpapiertonnen aufgrund des Warnstreiks nicht geleert wurden, haben die Möglichkeit, ihren Papiermüll jederzeit kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen an einem der drei Wertstoffhöfe abzugeben. Beistellungen neben den Papiertonnen sind nicht erlaubt. Bei offenen Fragen hilft das BürgerServiceCenter unter der Telefonnummer 51-0 weiter.