Informationen zur Bundestagswahl und der Briefdirektwahl

| Bielefeld (bi)

Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Die insgesamt etwa 231.000 Bielefelder Wahlberechtigten erhalten ab kommenden Montag, 20. Januar, ihre Wahlbenachrichtigungen. Die Verkürzung der Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl führt zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aufgrund der Kürze der Zeit wird empfohlen, die Stimme am Wahltag im Urnenwahllokal abzugeben. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies bis einschließlich Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, tun. 

Briefwahl: Was gibt es zu beachten?

Für die schriftliche Beantragung der Briefwahl kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben per Post in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Bielefeld, Wahlteam, 33576 Bielefeld zu senden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (0521 51-5810) oder per E-Mail an briefwahl [ät] bielefeld.de (briefwahl[at]bielefeld[dot]de) als gewahrt. Außerdem ist eine Beantragung durch das Scannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes möglich.

Bereits ab sofort steht für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ein Onlineformular im Serviceportal der Stadt Bielefeld unter service.bielefeld.de zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Anfang Februar an die im Antrag angegebene Adresse verschickt werden. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich. Dabei müssen die längeren Postlaufzeiten ins Ausland und zurück nach Bielefeld berücksichtigt werden. Die Wahlberechtigten müssen für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen Sorge tragen, die Stadt Bielefeld übernimmt dafür keine Gewähr. Es ist daher ratsam, direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen die Stimmabgabe vorzunehmen und den Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag unmittelbar zurückzuschicken.

Vorabwahl in städtischen Dienststellen

Darüber hinaus kann ab Montag, 10. Februar, in verschiedenen Dienststellen schon vorab per Direktbriefwahl die Stimme abgegeben werden: in der Stadtbibliothek am Neumarkt sowie in den Bezirksämtern Brackwede (Pavillon, Germanenstraße), Heepen (Salzufler Straße), Jöllenbeck (Amtsstraße), Senne (Windelsbleicher Straße) und Sennestadt (Sennestadthaus, Lindemann-Platz).

Die Öffnungszeiten der Wahlschalter in der Stadtbibliothek, im Bezirksamt Brackwede und Heepen wurden aufgrund der kurzen Frist erweitert. Im Bezirksamt Jöllenbeck kann nun kurzfristig ebenfalls und abweichend von dem Inhalt der Wahlbenachrichtigung eine erweiterte Öffnungszeit angeboten werden. Eine Tabelle mit den Öffnungszeiten sind ebenfalls im Serviceportal unter service.bielefeld.de hinterlegt.

Fünf Briefwahlbezirke sind der repräsentativen Wahlstatistik zugeordnet. Wenn man in einem repräsentativen Stimmbezirk wohnt, ist das in der Wahlbenachrichtigung aufgeführt. Am Briefdirektwahlschalter in der Stadtbibliothek und in den Bezirksämtern Brackwede, Heepen und Senne ist die Stimmabgabe für die repräsentativen Wahlbezirke möglich. 

Briefwahl: Diese Unterlagen werden benötigt

Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in einer der genannten Dienststellen wird der ausgefüllte Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (bei Nichtvorliegen des Antrags stehen vor Ort Blankoanträge zur Verfügung) sowie ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt. 

Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine — ausdrücklich hierfür ausgestellte — schriftliche Vollmacht nachweisen. Der Vordruck für einen Antrag mit Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bevollmächtigte dürfen maximal vier Wahlberechtigte vertreten.