Geschenke an Stellen der Stadtverwaltung oder Bedienstete

| Bielefeld (bi)

Wie schon seit Jahren in der Vorweihnachtszeit üblich, macht die Stadt Bielefeld darauf aufmerksam, dass die Bediensteten der Stadtverwaltung generell keine Geschenke annehmen dürfen. Sie bittet deshalb ausdrücklich darum, keine Präsente zu übergeben oder zu übersenden. Zugehende Geschenke müssen regelmäßig aufwändig zurück geschickt werden.

Das grundsätzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen wie auch auf das städtische Antikorruptionskonzept zurück. Es dient dem Schutz des Ansehens der öffentlichen Verwaltung und dem Schutz der städtischen Bediensteten wie auch dem Schutz Dritter vor Handlungen, die Amtsträgern gegenüber nicht erlaubt sind.

Das Überreichen von Aufmerksamkeiten ist im Geschäftsleben wie auch im privaten Bereich eine Gepflogenheit, die insbesondere in der Weihnachtszeit verbreitet ist. Wenn jedoch Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung oder sogar einzelne Bedienstete begünstigt werden sollen, erscheint jede Geschenkübergabe in einem kritischen Licht. Die Stadt Bielefeld bittet deshalb um Verständnis für die dringende Bitte, von jeder beabsichtigten Geschenkübergabe Abstand zu nehmen.

Die Begünstigung sozialer und karitativer Zwecke ist die Alternative, die dem (vor-) weihnachtlichen Schenken einen besonders menschlichen Hintergrund gibt.