Gewerbeflächen

Die Außenanlagen von Gewerbebetrieben sind in der Regel sehr monoton und pflegeleicht gestaltet, um für das Unternehmen nicht zu hohe Pflegekosten zu verursachen. Diese zum Teil weitläufigen Flächen stellen allerdings ein großes Potential zur Steigerung der Biodiversität in der Stadt dar. Durch eine Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen und Sträuchern oder durch die Gestaltung von Lebensräumen für spezialisierte Tierarten, wie z.B. Trockenlebensräume, können diese Flächen einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Biodiversität leisten.
Neben der freiwilligen Gestaltung der gewerblichen Grünflächen gibt es allerdings auch rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind.

In Bebauungsplänen von Gewerbegebieten wird in der Regel eine als Vegetationsfläche anzulegende Fläche zwischen den Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien (Vorgarten) festgesetzt. Ergänzend ergeben sich im Einzelfall und aufgrund eines auszugleichenden Eingriffs Festsetzungen als Ersatzmaßnahmen. So werden zu erhaltende und/oder zu bepflanzende Flächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB im Bebauungsplan festgesetzt. 

Des Weiteren wird in den Bebauungsplänen regelmäßig eine Stellplatzbegrünung festgesetzt. So ist in Gewerbegebieten in der Regel je angefangenen fünften PKW-Stellplatz, ein hochstämmiger Laubbaum innerhalb der Stellplatzanlage zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 
Einige Beispiele von besonders attraktiven Außenanlagen wurden im Jahr 2019 von der IHK Ostwestfalen zusammengestellt und ausführlich dokumentiert.