Blauzungenkrankheit
Freiwillige Impfung gegen BTV-3
22.07.2024
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Erstausbrauch in Kleve (12.10.2023) aktuell knapp 400 bestätigte Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit.
Die anzeigepflichtige Tierseuche wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht und durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) von Tier zu Tier übertragen. Empfänglich für die Krankheit sind Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen u. a.), Kameliden und Neuweltkameliden. Schwere Verlaufsformen führen zu Leistungsabfällen und insbesondere bei Schafen auch zu hohen Sterblichkeitsraten.
Besonders in der warmen Jahreszeit kommt es zur vermehrten Ausbreitung der Tierseuche., deshalb wird aktuell erwartet, dass sich BTV-3 über die derzeit betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, wodurch erhebliches Tierleid und wirtschaftliche Einbußen drohen. Auf Grundlage der BTV-3-Impfgestattungs-Verordnung ist die Impfung gegen den Serotyp 3 des Erregers der Blauzungenkrankheit mit drei Impfstoffen verschiedener Hersteller zulässig.
Da beim aktuellen Seuchengeschehen der Serotyp 3 vorherrschend ist und es keine Kreuzprotektivität gegenüber den Serotypen 4+8 gibt, sind auch bisher gegen diese beiden Serotypen 4+8 geimpfte Tiere gegen den aktuellen Serotyp 3 empfindlich und erkranken. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems empfiehlt in der Stellungnahme vom 01.07.2024 die Immunprophylaxe empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 uneingeschränkt.
Es bleibt jedoch eine freiwillige Impfung und es ist somit dem einzelnen Tierhalter überlassen seinen Bestand zu impfen. Die Kosten für erfolgte Impfungen sind vom Tierhalter zu tragen und durch die jeweilige Tierarztpraxis in HI-Tier zu erfassen. Informationen zu möglichen Impfstoffkostenbeihilfen bei Schafen und Rindern können Tierhalter bei der Tierseuchenkasse NRW erhalten.
Was tun bei Verdacht?
Der Verdacht auf BTV-3 ist unverzüglich dem hiesigen Veterinäramt zu melden. Die Tiere sind auf Auftrag des Tierhalters durch den Haustierarzt zu beproben und symptomatisch zu behandeln. Ggfs. sind nach Abklärung mit dem Veterinäramt akut verendete Tiere ins CVUA-OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe) zu verbringen.
Typische Symptome – ca. 3-7 Tage nach Infektion
Rind:
• Hohes Fieber
• Fressunlust
• Apathie
• Milchleistungsrückgang
• Entzündungen der Zitzenhaut
• Entzündung der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung
• Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum
Schaf:
• Hohes Fieber
• Fressunlust
• Apathie
• Bläschenbildungen im Maul- und Klauenbereich
• Ulzeration der Maulschleimhaut
• vermehrter Speichelfluss
• geschwollene Zunge selten mit zyanotischer Blaufärbung
• geschwollener Kopfbereich
Mai 2021
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die freiwillige Impfung für empfängliche Tiere in der Stadt Bielefeld zugelassen wird. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Empfängliche Tierarten sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen u.a., Kameliden und Neuweltkameliden.
Klinische Erscheinungen sind im derzeitigen Ausbruchsgeschehen eher selten, aber nicht auszuschließen. Ein hoher wirtschaftlicher Schaden kann durch etwaige Handelsbeschränkungen für den Tierhandel entstehen.
Die Krankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht. BTV wird durch blutsaugende Insekten, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege weiterverbreitet. Besonders in der warmen Jahreszeit kommt es auf Grund des erhöhten Vorkommens und Aktivität der stechenden Insekten zur vermehrten Ausbreitung der Tierseuche. Seit 2018 wird das Bluetongue-Virus regelmäßig auch in Deutschland nachgewiesen. Auch wenn die Weiterverbreitung sich offenbar verlangsamt hat, wird die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung als sehr hoch eingeschätzt. Gegen BTV geimpfte Tiere sind im Falle eines Ausbruchs geschützt. Die Kosten für die Impfung sind von den Tierhalter*innen zu tragen.