Besonderer Schutz der stillen Feiertage im November

| Bielefeld (bi)

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass die Feiertage im November einem besonderen Schutz unterliegen. In den Monat November fallen die drei stillen Feiertage Allerheiligen (Freitag, 1. November), Volkstrauertag (Sonntag, 17. November) und Totensonntag (Sonntag, 24. November).

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sind am Volkstrauertag von 5 Uhr bis 13 Uhr, an Allerheiligen sowie am Totensonntag von 5 Uhr bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, sportliche und ähnliche Veranstaltungen, Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten verboten. Des Weiteren sind an allen stillen Feiertagen von 5 Uhr bis 18 Uhr musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz, verboten.