Anpassung der Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen

| Bielefeld (bi)

Die 19 kommunalen Friedhöfe in Bielefeld werden durch den Umweltbetrieb verwaltet. Dabei haben sich die Anforderungen an die Gestaltung der Friedhöfe, die Bestattungskultur und die langfristige Pflege und Unterhaltung in den letzten Jahren nachhaltig geändert und unterliegen einem stetigen Wandel. Dabei geht es nicht nur um die vielfältigen Wünsche der Verstorbenen oder deren Hinterbliebenen, sondern auch darum, dass sich die städtischen Friedhöfe in einer vielfältigen Landschaft von Anbietern diesen Herausforderungen stellen. Gleichzeitig sind Friedhöfe prägend für die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Umfeld. 

Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe zunehmend weniger durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Zu diesen Faktoren gehört unter anderem die Anzahl der Friedhöfe sowie der stetige Trend zur Urnenbestattung, wodurch ein grundsätzlicher Überschuss an Friedhofsfläche entsteht. So werden Grabflächen am Ende der Nutzungsdauer zurückgegeben und es gibt Bestattungsarten, die noch weniger Fläche in Anspruch nehmen (zum Beispiel Stelen). Darüber hinaus ist die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur (Kapellen, Kühlräume etc.) rückläufig.

Die Gebührensatzung wurde zuletzt im Frühjahr 2020 geändert, basierend auf der Kostenstruktur von 2018. Ziel war es unter anderem, die bisher getrennte Friedhofssatzung für den Sennefriedhof mit der für die anderen kommunalen Friedhöfe zu harmonisieren. 

Basierend auf den aktuellen Zahlen wurde zunächst eine kostendeckenden Gebühr errechnet. Daraus ergäbe sich eine durchschnittliche Erhöhung der Einzelgebühren um 83 Prozent. Diese kostendeckende Gebührenerhöhung würde die Gebührenzahlenden überdeutlich belasten. Dies könnte zu einer geringeren Nutzung der kommunalen Friedhöfe führen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger gegen die Nutzung der städtischen Einrichtungen entscheiden. Die städtische Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren für Bestattungen und für die Grabnutzung in einem ersten Schritt mit 20 Prozent moderat zu erhöhen. Damit werden knapp 75 Prozent der Kosten der Friedhofsunterhaltung gedeckt. 

Die Gebühren für eine Erdbestattung in einem Erd-Wahlgrab steigen zukünftig von 682,02 Euro auf 819 Euro. Die Kosten für eine Bestattung in einem Urnenreihengrab lagen bislang bei 58,19 Euro und steigen jetzt auf 70 Euro, die Nutzungsgebühren für den Erwerb und die Verlängerung von Wahlgrabstätten steigen von 57,99 Euro auf 70 Euro pro Jahr. Betroffen sind auch die Gebühren für diverse andere Dienstleistungen. So steigen beispielsweise die Gebühren für Sargträger von 356,16 Euro auf 428 Euro oder die Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle von 238,91 Euro auf 287,00 Euro. Insgesamt sind 59 Gebührenpositionen von der Kostensteigerung betroffen.

Zukünftig sollen die Gebühren in kürzeren Zeitabständen geprüft werden, um Kostenentwicklungen und Nutzungsverhalten zu bewerten und eine stetige Erhöhung des Kostendeckungsgrades zu erzielen. Die Gebührensatzung wird nun in den politischen Gremien diskutiert.