Lebensmittel

Lebensmittelüberwachung

Was wird kontrolliert?

Grundsätzlich erfolgt jede Kontrolle unangekündigt, wobei schwerpunktmäßig folgende Bereiche überprüft werden:

  • Hygiene des Betriebes (Reinigung und Desinfektion)
  • baulicher Zustand des Betriebes
  • Zustand von Anlagen, Beförderungsmitteln, Ausrüstungsgegenständen
  • Ursprung und Zustand der verwendeten Zutaten
  • angewandte Produktionsverfahren
  • Kennzeichnung der Produkte
  • Schädlingsbekämpfung
  • Personalhygiene
  • Eigenkontrollmaßnahmen


Welche Betriebsformen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung?

Der amtlichen Überwachung unterliegen in Bielefeld  31 Hersteller*innen und Abpacker*innen, 152 Vertriebs- und Transportunternehmen, 832 Einzelhändler*innen, 1437 Dienstleistungsbetriebe (Gaststätten, Imbisse, Kantinen, Cafés) sowie 154 Hersteller*innen, die vorrangig auf der Einzelhandelsstufe produzieren. Die wichtigsten Betriebsformen sind dabei im Einzelnen:

  • Metzgereien
  • Bäckereien/Konditoreien
  • Industrielle Hersteller von Lebensmitteln und Kosmetika
  • Großhandel
  • Einzelhandel (Supermärkte, Fachgeschäfte, Wochenmärkte, Kioske, Verkaufsshops in Tankstellen)
  • Dienstleistungsbetriebe (Gaststätten, Imbisse, Kantinen, Cafés)

Die Lebensmittelkontrolleur*innen sind für die regelmäßige Überprüfung der überwachungspflichtigen Betriebe sowie die Entnahme von Proben zuständig. Vor der Eröffnung eines neuen Betriebes beraten sie Gewerbetreibende, um im Vorfeld zu gewährleisten, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.  

Weitere Informationen für Lebensmittelunternehmer*innen:

Rechte und Pflichten

Kennzeichnung vorverpackte Lebensmittel

Kennzeichnung lose Lebensmittel

Entsorgung Speiseabfälle

Entstehen von Acrylamid

Verkehrsfähigkeit von Frittierfett