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Kataster - Teilungsvermessung für eine Grundstücksteilung beantragen

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Teilungsvermessungen sind erforderlich, um die Grenzen von neuen Grundstücken in der Örtlichkeit einwandfrei festzulegen und im Liegenschaftskataster zu sichern, damit diese dann Gegenstand eines Rechtsgeschäftes (Verkauf, Belastung, usw.) werden können.

Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, um im Grundbuch selbstständige Grundstücke bilden zu können (z. B. eine Teilung zum Zwecke der Bebauung).

Die Kostenermittlung ist recht komplex und u.a. abhängig von der Größe der neu entstehenden Flurstücke und dem Bodenrichtwert. Eine genaue Kostenermittlung macht das Amt für Geoinformation und Kataster auf Anfrage.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8-10 Wochen.

Die Teilungsvermessung ist schriftlich zu beantragen. Vor der Antragstellung ist zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Amt für Geoinformation und Kataster sinnvoll.